Aktuelle Informationen
Das Förderprogramm Elektromobilität wird zum 01.01.2023 stärker auf Klimaschutz ausgerichtet.
Ab diesem Zeitpunkt entfällt die Förderung für Fahrzeuge mit Plug-In-Hybrid Antrieb und es gelten neue reduzierte Fördersätze.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat den Umweltbonus mit einer neuen Richtlinie angepasst. Damit wird die Förderung auf Klimaschutz fokussiert und die Haushaltsmittel noch zielgerichteter eingesetzt. Die Neufassung der Richtlinie tritt zum 01. Januar 2023 in Kraft.
Ab diesem Datum:
– können für Plug-In-Hybridfahrzeuge keine Förderanträge mehr gestellt werden
– gelten neue reduzierte Fördersätze für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge
– wird die Mindesthaltedauer auf 12 Monate bis 24 Monate angehoben.
In 2023 folgen weitere Anpassungen:
– Ab dem 01. September 2023 können ausschließlich Privatpersonen Förderanträge stellen
– Ab dem 01. Januar 2024 wird u.a. der maximale Nettolistenpreis, bis zu dem Fahrzeuge förderfähig sind, auf 45.000 Euro abgesenkt und die Fördersätze vereinfacht.
Zur Sicherung des Umweltbonus für in 2022 ausgelieferte/zugelassene Fahrzeuge muss zwingend die Beantragung der BAFA-Prämie durch den Kunden noch im Jahr 2022 erfolgen.
Weitere, detaillierte Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Bei Beantragung ab dem 1. Januar 2023 bis einschließlich dem 31. Dezember 2023 beträgt der Bundesanteil am Umweltbonus inklusive Innovationsprämie als nicht rückzahlbarer Zuschuss und der Herstelleranteil:
Bundesanteil inkl. Innovationsprämie für Neufahrzeuge (Nettolistenpreis unter 40.000 Euro) | Bundesanteil inkl. Innovationsprämie für Neufahrzeuge (Nettolistenpreis über 40.000 Euro) | Bundesanteil inkl. Innovationsprämie für junge Gebrauchtfahrzeuge | Mindesthaltedauer | |
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Kauf | 4.500 EUR | 3.000 EUR | 3.000 EUR | 12 Monate |
Leasinglaufzeit 12-23 Monate | 2.250 EUR | 1.500 EUR | 1.500 EUR | 12 Monate |
Leasinglaufzeit über 23 Monate | 4.500 EUR | 3.000 EUR | 3.000 EUR | 24 Monate |
Bei Beantragung ab dem 1. Januar 2024 bis einschließlich dem 31. Dezember 2024 beträgt der Bundesanteil am Umweltbonus inklusive Innovationsprämie als nicht rückzahlbarer Zuschuss und der Herstelleranteil:
Bundesanteil inkl. Innovationsprämie für Neufahrzeuge (Nettolistenpreis unter 45.000 Euro) | Bundesanteil inkl. Innovationsprämie für junge Gebrauchtfahrzeuge | Mindesthaltedauer | |
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Kauf | 3.000 EUR | 2.400 EUR | 12 Monate |
Leasinglaufzeit 12-23 Monate | 1.500 EUR | 1.200 EUR | 12 Monate |
Leasinglaufzeit über 23 Monate | 3.000 EUR | 2.400 EUR | 24 Monate |
Der BAFA Umweltbonus kann mit folgenden Förderprogrammen kombiniert werden:
- Sofortprogramm Saubere Luft – BMU
- Flottenaustauschprogramm Sozial und Mobil – BMU
- Förderrichtlinie Elektromobilität – BMVI
- Förderrichtlinie Markthochlauf NIP2 – BMVI
- Klimaschutzoffensive für den Mittelstand (KfW)
- Wirtschaftsnahe Elektromobilität – WELMO (Land Berlin)
- Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen (Land Mecklenburg-Vorpommern)
- Investitionskredit Nachhaltige Mobilität für Kommunen und Unternehmen - KfW
- Förderprogramm Inklusionstaxi Berlin - Land Berlin
- BW-e-Gutschein - Land Baden-Württemberg